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Wasserzähler ablesen

Der Wasserzähler wird in der Regel einmal jährlich im Oktober/November von den Gemeindearbeitern abgelesen. Sie haben die Möglichkeit Ihren Wasserzählerstand hier zu übermitteln.

Nach erfolgter Mitteilung des Wasserzählerstandes werden Ihnen die Wasser- und Abwassergebühren in Rechnung gestellt. In der Regel ist eine Zwischenablesung nur beim Verkauf der Liegenschaft oder einem Mieterwechsel bei Einfamilienhäusern nötig.

Preis: gratis

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