Wasserzähler ablesen
Der Wasserzähler wird in der Regel einmal jährlich im Oktober/November von den Gemeindearbeitern abgelesen. Sie haben die Möglichkeit Ihren Wasserzählerstand hier zu übermitteln.
Nach erfolgter Mitteilung des Wasserzählerstandes werden Ihnen die Wasser- und Abwassergebühren in Rechnung gestellt. In der Regel ist eine Zwischenablesung nur beim Verkauf der Liegenschaft oder einem Mieterwechsel bei Einfamilienhäusern nötig.
Preis: gratis