Adressauskunft
Sofern keine Datensperre hinterlegt ist, gibt die Einwohnerkontrolle auf schriftliche Anfrage Namen, Vornamen, Adresse, Datum des Zu- und Wegzugs sowie das Geburtsdatum einer Einzelperson bekannt. Dafür muss jedoch ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Preis: gratis