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Hundesteuer

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die Kontrollzeichen hat der Kanton per 1. Januar 2017 abgeschafft. Ebenfalls gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr.

Die jährliche Abgabe beträgt Fr. 130.--. Der Bezug der Hundesteuer erfolgt jeweils im April/Mai per Rechnung. Für verspätete Zahlungen wird eine zusätzliche Mahngebühr von Fr. 50.-- erhoben.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sowie in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Halterwechsel, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden. Die Daten in AMICUS dienen als Basis für den Hundeabgabeneinzug.

Sie können die Mutationen persönlich bei AMICUS ändern, dazu befolgen Sie bitte die Anweisungen auf der Website.

Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Preis: 130.00 Fr.

Gebührenreglement [pdf, 108 KB] 

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