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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Müssen Sie Ihre Unterschrift oder eine Fotokopie eines Dokumentes amtlich beglaubigen lassen?

Die Gemeindeschreiberin (oder dessen Stellvertretung), nimmt die Beglaubigung gerne vor. Vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin!

Wichtig: Die Unterschrift muss im Beisein der Gemeindeschreiberin (oder dessen Stellvertretung) erfolgen. Bitte Unterschreiben Sie das Dokument nicht vorher. Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Originaldokument vorgelegt werden.

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