Inventuramt
Im Kanton Solothurn muss nach jedem Todesfall innert 30 Tagen ein Inventar über die Aktiven und Passiven erstellt werden. Das Erbschaftsamt Thal-Gäu lädt gestützt darauf zu einer Erbverhandlung ein und informiert alle Berechtigten neutral und kompetent über ihre Ansprüche.
Für die korrekte und vollständige Inventaraufnahme ist das kommunale Inventuramt zuständig. Im Verhinderungsfall amtet das Gemeindepräsidium.
Kontakt
Zsuzsa Schneider
Tannweg 599
4716 Welschenrohr
032 639 17 14
E-Mail